Allgemeine Geschäftsbedingungen der DieseDrei GbR

  1. Geltungsbereich
    Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der DieseDrei GbR – Christoph & Clemens Bussert, Brockhausstraße 28, 04229 Leipzig (im Folgenden: DieseDrei oder Agentur genannt), und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt DieseDrei nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  2. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgaben
    Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu DieseDrei stehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche unmittelbar von DieseDrei erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die verauslagten Zahlungen zu erstatten. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht vom vereinbarten Rechnungspreis in Abzug gebracht werden.
  3. Präsentation
    1. DieseDrei behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen von Präsentationen angebotenen Leistungen vor.
    2. Für im Rahmen einer Präsentation angebotene Leistungen, die nicht Gegenstand einer Beauftragung durch den Kunden sind, verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte bei DieseDrei. DieseDrei ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens DieseDrei vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn eine Vergütung DieseDreis für die Präsentation vereinbart ist oder eine Abrechnung aufgrund dieser AGB erfolgt.
    3. Eine unbefugte Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche DieseDreis, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars. Dieses orientiert sich an dem Angebot oder, falls ein solches nicht vorliegt, an den hierfür marktüblichen Konditionen.
  4. Datenschutz
    Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von DieseDrei auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von DieseDrei selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von DieseDrei. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. DieseDrei ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Aufträgen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Auftrags.
  5. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
    DieseDrei ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% des vereinbarten oder zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Agentur berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich die Agentur sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen DieseDreis vor.
  6. Haftung
    1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet DieseDrei unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diesedrei haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet DieseDrei nicht.
    2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    3. Ist die Haftung von DieseDrei ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt DieseDrei von Ansprüchen Dritter frei, wenn Diesedrei nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
    5. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
    6. In keinem Fall haftet DieseDrei wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. DieseDrei haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vertragssprache ist deutsch.
  8. Vertragsschluss
    1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Diesedrei vorgelegte schriftliche Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
    2. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
    3. Bei Auftragsabbruch wird das Honorar in Höhe des Auftragsfortschritts berechnet.
    4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, marktübliche Open Source Software Produkte (z.B. Typo3, WordPress, Magento und Erweiterungen von Drittanbietern) einsetzt. Derartige Produkte unterliegen den jeweils für sie geltenden allgemeinen Freeware-Lizenzbedingungen (z.B. GNU General Public license, abrufbar unter www.gnu.org/licenses/gpl.html) Soweit der Kunde dies nicht wünscht, ist er, soweit möglich, berechtigt den Einsatz kostenpflichtige Produkte Dritter zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  9. Nutzungsrechte
    Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von DieseDrei im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  10. Einschaltung Dritter
    DieseDrei ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Dritte hinzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Agentur für die Leistungen bleibt unberührt. Sofern dies im Angebot gesondert ausgewiesen ist, ist DieseDrei berechtigt, von dem Kunden gegen Vorlage geeigneter Nachweise, Erstattung von Kosten zu verlangen, die DieseDrei durch die Einschaltung Dritter (z.B. Fotografen, Stylisten, Druckereien etc.) entstehen. Alternativ ist DieseDrei nach freiem Ermessen in diesem Fall berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Der Kunde wird DieseDrei auf Verlangen schriftlich bevollmächtigen. Die Haftung für die Fremdleistungen beurteilt sich ausschließlich nach der zwischen dem Dritten und dem Kunden begründeten Vertragsbeziehung. Eine Haftung der Agentur für Leistungen des Dritten ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  11. Ansprechpartner
    Bei Vertragsschluss benennt der Kunde gegenüber DieseDrei einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen oder Änderungen der Zeichnungsberechtigung müssen gegenüber der Agentur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
  12. Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Kunden sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart.

 

Stand: 01.01.2024